Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona (COVID-19) Pandemie ist der Besuch des Bürgerbüros nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Derzeit ist der Zutritt zum Neuen Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist (Hintergrund: Einhaltung der gesetzlichen Abstands- und Hygieneregeln, Vermeidung von Menschenansammlungen im Wartebereich).
Für die unkomplizierte Terminbuchung steht das Online-Terminportal (siehe unten) zur Verfügung. Für die Nutzung der Terminbuchung ist eine einmalige Registrierung und die anschließende Bestätigung in der E-Mail notwendig. Anschließend können Reservierungen bequem online vorgenommen werden. Eine telefonische Reservierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!
Sollte der Personalausweis zum Beispiel in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger ihrer Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen. Die Bürgerämter werden bis auf Weiteres auch keine Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.
Die Beantragung von Führerscheinen erfolgt nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde; hierfür bitten wir Sie um telefonische Terminreservierung unter Tel: +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322.
Hinweis für ONLINE-Terminreservierungen:
Um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Verordnung gewährleisten zu können, ist es verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.
für die Beantragung von Personalausweisen und (Kinder-) Reisepässen sowie Kfz-Außerbetriebssetzungen
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für andere Anliegen (z.B. Wohnsitz-Ummeldung, Kfz-Zulassung)
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für gewerbliche Zulassungsdienste & KFZ-Händler
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Ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Das Abholen von Ausweisen und Pässen
Beantragung von Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Untersuchungsberechtigungsscheinen, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Erwerb von Völklinger Einkaufsgutscheine
Geben Sie bitte bei der Einlasskontrolle am Haupteingang des Neuen Rathauses Bescheid.
Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir schnellstmöglich um Termin-Stornierung, entweder direkt im Online-Terminkalender oder per Telefon. Somit können die Termine von anderen Bürgerinnen und Bürger beansprucht werden.
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes oder Express-Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) als Identitätsnachweis; ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
sofort
EUR 26,00
Zahlungsmöglichkeiten: bar, EC-Karte
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0
E-Mail