Bürgerbüro

Das Bürgerbüro im "Neuen Rathaus" ist Service-Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen sowie erste Anlaufstelle für Informationssuchende und für die meisten Anliegen in der Stadtverwaltung.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona (COVID-19) Pandemie ist der Besuch des Bürgerbüros nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Aktueller Hinweis
Wir bitten zu beachten, dass der Zutritt zum Neuen Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist (Hintergrund: Einhaltung der gesetzlichen Abstands- und Hygieneregeln, Vermeidung von Menschenansammlungen im Wartebereich). Ein 3G-Nachweis ist ab sofort nicht mehr erforderlich.
Wir bitten Sie um Verständnis für entstehende Wartezeiten in der Hotline für die telefonische Terminvergabe. Wir empfehlen Ihnen die Reservierung von Terminen über das Online-System vorzunehmen (siehe unten).
Corona-Pandemie: Gültigkeit von Ausweisdokumenten
Sollte der Personalausweis zum Beispiel in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger ihrer Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen. Die Bürgerämter werden bis auf Weiteres auch keine Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.
Beantragung von Führerscheinen
Die Beantragung von Führerscheinen erfolgt nicht im Bürgerbüro, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde; hierfür bitten wir Sie um telefonische Terminreservierung unter Tel: +49 (0) 6898 13-2147, -2145 oder -2322.
Termin-Reservierung
Ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Das Abholen von Ausweisen und Pässen
Beantragung von Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Untersuchungsberechtigungsscheinen, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Erwerb von Völklinger Einkaufsgutscheine
Geben Sie bitte bei der Einlasskontrolle am Haupteingang des Neuen Rathauses Bescheid. Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Schutzmaske beim Betreten des Neuen Rathauses.
Hinweis für ONLINE-Terminreservierungen: Um die Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Verordnung gewährleisten zu können, ist es verpflichtend bei der Online-Terminreservierung immer den Namen der Person anzugeben, für die der Termin gebucht wird.
ONLINE-Terminreservierung für die Beantragung von Personalausweisen und (Kinder-) Reisepässen sowie Kfz-Außerbetriebssetzungen
Termin jetzt online reservieren
ONLINE-Terminreservierung für andere Anliegen (z.B. Wohnsitz-Ummeldung, Kfz-Zulassung)
Termin jetzt online reservieren
ONLINE-Terminreservierung für gewerbliche Zulassungsdienste & KFZ-Händler
Termin jetzt online reservieren
TELEFONHOTLINE Terminreservierung
Tel: +49 (0) 6898 13-0 (zu den Öffnungszeiten des Rathauses)
Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir schnellstmöglich um Termin-Stornierung, entweder direkt im Online-Terminkalender oder per Telefon. Somit können die Termine von anderen Bürgerinnen und Bürger beansprucht werden.
Wichtig
- Wir bitten zu beachten, dass der Zutritt zum Neuen Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
- Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin und melden sich bei der Einlasskontrolle am Haupteingang an.
- Für einen Termin wird durchschnittlich 25 Minuten Bearbeitungszeit kalkuliert. Es kann vorkommen, dass Vorgänge länger dauern, so dass es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen kann.
- In der Regel kann nur ein Anliegen je Termin abgehandelt werden. Sie können bis zu drei hintereinanderliegende Termine (sofern freie Zeiten verfügbar) reservieren.
- Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Schutzmaske beim Betreten des Neuen Rathauses.
- Bitte bringen Sie alle erforderlichen Dokumente zum Termin. Sollten Unterlagen nicht vollständig sein und aufgrund dessen der Vorgang nicht abgeschlossen werden können, ist die Vereinbarung eines neuen Termins erforderlich. Informationen über gegebenenfalls benötigte Unterlagen erhalten Sie aus der nachfolgenden Übersicht der möglichen Dienstleistungen.
- Sollten Sie einen reservierten Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen können, so bitten wir um Termin-Stornierung.
Übersicht Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge
Reisepass: Verlust mitteilen
Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wieder finden. Das Gleiche gilt für den Kinderreisepass bzw. Kinderausweis.
Verfahrensablauf
Die Verlustanzeige können Sie formlos, am besten schriftlich oder persönlich, bei den zuständigen Stellen einreichen. Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Beachten Sie bitte, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Der Pflicht wird auch genügt, wenn der Betroffene einen gültigen Reisepass hat. Sollten Sie daher nur ein einziges Ausweispapier besitzen und dieses verlieren, so müssen Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Zur Überbrückung können Sie auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Im Regelfall sind bei einer bloßen Verlustanzeige keine Unterlagen vorzulegen.
Frist
Sobald der Verlust bemerkt wird.
Fachdienst 33 - Bürgerbüro
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0
E-Mail