Das Wahlbüro ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich.
Ihm obliegt die rechtliche, organisatorische und logistische Vorbereitung sowie die Bearbeitung der Briefwahlanträge.
So beispielsweise bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen sowie der Integrationsbeiratswahl. Aber auch bei Volksbegehren, Abstimmungen.
Bei Fragen zu den bevorstehenden Wahlen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlteams gerne zur Verfügung.
Der Termin für die kommende Europawahl wurde durch den Rat der Europäischen Union (Ministerrat) auf den 09. Juni 2024 gelegt (hier geht's zum Link) und nach § 7 des Europawahlgesetzes durch die Bundesregierung bestätigt (s. Bundesanzeiger).
Für die Kommunalwahlen wurde durch die saarländische Landesregierung ebenfalls der 09. Juni 2024 als Wahltag bestimmt und im Amtsblatt des Saarlandes bekanntgegeben (§ 3 Kommunalwahlgesetz).
Die Kolleginnen und Kollegen des Wahlbüros finden Sie zu den nachstehenden Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Zimmer 1.06. und 1.07.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist während der Öffnungszeiten nicht erforderlich.
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
08.30 - 12.00 | 08.30 - 12.00 | 08.30 - 12.00 | 08.30 - 12.00 | 08.30 - 12.00 |
13.30 - 15.30 | 13.30 - 18.00 |
Nach § 6 des Europawahlgesetzes (EuWG) sind zur Europawahl wahlberechtigt alle Personen deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wahlverzeichnis stellen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter "Europawahl - Informationen für Auslandsdeutsche".
Wahlberechtigt sind außerdem alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltage
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter "Europawahl - Informationen für Staatsangehörige anderer EU-Länder".
Grundsätzlich sind zur Teilnahme an der Europawahl in Deutschland nur Personen deutscher Staatsangehörigkeit berechtigt, die in Deutschland leben. Im Rahmen des § 6 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) i. V. m. § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) sind aber auch alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben ("Auslandsdeutsche"), sofern Sie
Auslandsdeutsche werden nicht von Amts wegen in ein Wahlverzeichnis eingetragen und müssen daher vor jeder Wahl einen entsprechenden persönlich und handschriftlich unterzeichneten Antrag in Erst- und Zweitausfertigung bei derjenigen Gemeindebehörde stellen, bei der zuletzt in Deutschland ein Hauptwohnsitz bestand.
Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Hier lebende Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten können an der Wahl in Deutschland teilnehmen und folglich die deutschen Abgeordneten für das Europaparlament wählen. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltage
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht hier oder im EU-Ausland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um an der Wahl in Deutschland teilzunehmen, muss einmalig ein Antrag in das Wahlverzeichnis gestellt werden. Wer diesen Antrag seit der Europawahl 1999 schon gestellt hat und seitdem nicht wieder ins Ausland umgezogen war, muss dies nicht erneut tun.
Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Die Anträge müssen bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Stadt Völklingen eingehen.
Wenn Sie die Europaabgeordneten Ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle Ihres Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.
Sollten Sie allerdings bereits in Deutschland im Wahlverzeichnis eingetragen sein (s. o.), müssen Sie zuvor schriftlich bis zum 21. Tag vor der Wahl schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht (mehr) im Wahlverzeichnis geführt zu werden.
Rechtsgrundlagen
§ 4 EuWG i.V.m. § 54 Absatz 2 BWG
§§ 17a, 17b Absatz 1 EuWO
Am 09. Juni 2024 wird der Völklinger Stadtrat und die Ortsräte Völklingen, Ludweiler und Lauterbach gewählt, außerdem findet auch die OB-Wahl und die Wahl des/der Regionalverbandsdirektor/in sowie der Regionalversammlung statt. Sollte es bei den beiden Direktwahlen (OB und Regionalverbandsdirektor/in) zu Stichwahlen kommen, finden diese zwei Wochen später am 23. Juni 2024 statt.
Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen sind
Wahlberechtigt sind auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Deutsche gelten.
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Stadt Völklingen achtet darauf, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Wir sind bestrebt den Anteil barrierefreier Wahlräume weiter zu erhöhen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierfrei ist (Aufdruck "barrierefrei" bzw. "nicht barrierefrei"). Sollte Ihr Wahlraum nicht barrierefrei sein, haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem in einem barrierefreien Wahllokal des gesamten Wahlkreises zu wählen.
Eine Übersicht über die Wahllokale in Völklingen mit Angaben zur Barrierefreiheit finden Sie hier.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Für weitergehende Informationen schauen Sie gerne in den Reiter "Briefwahlbeantragung".
Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V. ausgegeben.
Den Verein können Sie wie folgt erreichen:
Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V.
Küstriner Straße 6, 66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 818181
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internetseite: bsvsaar.org
Anlässlich von Wahlen sind in Völklingen zwei Formen der Plakatwerbung möglich:
Hierzu ist jeweils eine Genehmigung von Seiten der Stadt Völklingen notwendig.
Zuständig für die Genehmigung der DIN A1 Plakate ist das Wahlbüro. Ihren Antrag können Sie gerne per E-Mail an wahlbuero(at)voelklingen.de senden. Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie in nebenstehendem Info-Kasten. Mit der Genehmigung wird jeder Partei bzw. Wählergruppe eine pauschale Anzahl an Plakatflächen zugewiesen, mit der eine Plakatierung an allen in der Standortliste A aufgeführten Einzelstandorten möglich ist. Das vollständige Plakatierungskonzept nach dem maßgeblichen Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 können Sie unten einsehen.
Zur Beantragung von Großflächenplakaten können Sie sich direkt an den zuständigen Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr (E-Mail: fd32(at)voelklingen.de) wenden.
Sollten Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlbüro auf.