Das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung ist Anlaufstelle bei Presse- und Medienanfragen; dem Referat obliegt die konzeptionelle Öffentlichkeitsarbeit der Stadt.
Hierzu zählen neben der Information der Medien auch das Erstellen von Publikationen und Veröffentlichungen sowie die Betreuung der digitalen Medien (Internetseite und soziale Netzwerke) der Stadtverwaltung.
Die Nutzung der Fotos im Bereich "Medienarchiv/Pressefotos zum Herunterladen" der städtischen Internetseite ist wie folgt erlaubt/nicht erlaubt:
Kommerzielle Zwecke: Nicht erlaubt. Ebenso alle anderen Fotos der Internetseiten.
Private, nicht kommerzielle Nutzung: Schriftliche Genehmigung des Referats fürs Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.
Journalistische Zwecke: Nutzung gestattet. Ebenso Fotos zu Pressemitteilungen. Alle anderen Fotos dieser Internetseiten bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Referats fürs Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die grundsätzliche Veränderung des Fotos/der Bildaussage (z.B. Bildmontagen, Bildausschnitte, Entstellungen, Verfälschungen, etc.) ist unzulässig. Ebenso die Verwendung der Fotos in Verbindung mit pornographischen, sexistischen, rassistischen oder religiös verletzenden Darstellungen.
Die Angabe des Fotonachweises gemäß Urherberrechtsgesetz ist verpflichtend (z.B. Foto: Stadt Völklingen/Name des Fotografen).
Bei Verwendung eines der Fotos bitten wir um Zusendung eines Belegexemplars.
Zuletzt aktualisiert am: 30.10.2019 16:38
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534 KBWenn Sie als Journalist für TV-, Rundfunk-, Online- oder Printmedien in den regionalen bzw. überregionalen Pressdienst aufgenommen werden möchten, so schreiben Sie bitte eine E-Mail an das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Benennung des anerkannten Mediums, für welches Sie arbeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Stadt Völklingen die Überprüfung der journalistischen Tätigkeit vorbehält.
Das Nutzungsrecht des Logos/Signet (Wort-/Bildmarke) der Stadt Völklingen liegt ausschließlich bei der Stadtverwaltung. Das Logo/Signet darf ohne deren Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig.
Eine Nutzung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Völklingen (Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) erlaubt.
Das Wappen der Stadt Völklingen ist ein Hoheitszeichen. Es ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung geschützt. Eine andere Verwendung als durch die Stadtverwaltung selbst ist im Einzelfall nur durch schriftliche Genehmigung der Stadt Völklingen (Fachdienst Verwaltungsmanagement) erlaubt.
Das Wappen der Stadt Völklingen ist zweigeteilt. Links ist in Silber eine aufrechte, gestürzte Schwarze Zange zu sehen, überdeckt mit einem schwarzen Schlägel und einem schwarzen Hammer in schräger Kreuzung. Dies symbolisiert Eisenindustrie und Bergbau. Rechts ist in blauem, mit goldenen Schindeln bestreutem Feld ein rot bewehrter und rot gezungter Goldener Löwe abgebildet. Der Löwe weist auf die Herrschaft zu Nassau-Saarbrücken hin. Erstmalige Verleihung: 17.04.1936; Erneute Verleihung mit leichten Änderungen des Wappens: 08.07.1975
Detailgetreue Abbildungen sind im Stadtarchiv zu finden.
1937 wurden die zuvor eigenständigen Gemeinden Wehrden, Geislautern und Fürstenhausen in die Gemeinde Völklingen eingegliedert und zugleich wurden die Stadtrechte verliehen. Die einst eigenständigen Kommunen Ludweiler (Warndt) und Lauterbach (Warndt) sind seit der Gebiets- und Verwaltungsreform im Jahr 1974 Gemeindebezirke der Stadt Völklingen; diese führten zur damaligen Zeit eigene Gemeindewappen.
Das ehemalige Wappen des Amtes Ludweiler-Warndt zeigt im blauen Schild einen goldenen, rot bewehrten Löwen, der in den Pranken eine silberne Tanne hält. Der Löwe symbolisiert die Grafen von Nassau-Saarbrücken, die Tanne den Warndtwald. Verleihung des Wappens: 19.11.1937
Das ehemalige Wappen der Gemeinde Ludweiler (Warndt). Das Wappen zeigt ein goldenes "Hugenottenkreuz", das Herzschild das Wappen von Nassau-Saarbrücken. Das schwarze Feld symbolisiert die Industrie und den Bergbau in der Region. Verleihung des Wappens: 26.06.1967
Das ehemalige Wappen der Gemeinde Lauterbach (Warndt) ist ein grüner Schild (Warndtwald), schräglinks durch einen Wellenbalken (Symbol für den Lauterbach) geteilt. Zwei Glasmacherpfeifen (in der oberen Hälfte) stehen für die Entstehung des Ortes aus einer Glashütte. Die Wolfsangel (in der unteren Hälfte) symbolisiert die Zugehörigkeit Lauterbachs zur Grafschaft Nassau-Saarbrücken. Verleihung des Wappens: 15. Juni 1964
Die Völklinger Stadtnachrichten erscheinen im 14-tägigen Rhythmus und werden in der Regel dienstags allen Haushalten kostenlos zugestellt.
Hier sind die einzelnen Ausgaben auch online lesbar.
Bis März 2020 erschienen die Wöchentlichen Stadtnachrichten in der Print-Ausgabe des „Wochenspiegels, Ausgabe Völklingen“. Hier können Sie die Ausgaben als PDF herunterladen.
Zu den Stadtnachrichten
Am Hasseleich, Völklingen Fürstenhausen
Herzensangelegenheit Natur- und Umweltschutz
Fristende am 31. Januar 2023
20. und 21.12. von 09.00 - 12.00 Uhr
Vom 24.12.22 bis 08.01.23
Am 18. Dezember zwischen 11 und 18 Uhr