Kommunale Frauenbeauftragte


Die kommunale Frauenbeauftragte arbeitet auf die tatsächliche Umsetzung der Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehender Nachteile von Frauen und Mädchen hin. Das Grundgesetz (Art. 3 Absatz 2), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie das Saarländische Gleichstellungsgesetz bilden die Grundlage für die Arbeit der Kommunalen Frauenbeauftragten.
 

Frauen,

  • die sich über Benachteiligung beschweren möchten
  • die Informationen benötigen
  • die Beratung in individuellen Lebenssituationen wünschen
  • die Unterstützung bei der Durchführung ihrer Rechte brauchen
  • die Kontakte zu Frauengruppen oder -verbänden suchen
  • die Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen verbessert werden kann
  • die Lust haben, sich für die Belange von Frauen einzusetzen

Männer,

  • die sich in gleicher Weise benachteiligt fühlen
  • die ein Anliegen haben, das sie in besonderer Weise betrifft
  • die Beratung in individuellen Lebenssituationen benötigen

Innerhalb der Stadtverwaltung:

  • Begleitung und Beratung bei Personalentscheidungen im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)
  • Mitarbeit bei der Entwicklung des Frauenförderplans
  • Mitarbeit in den Gremien der Stadtverwaltung
  • Stellungnahmen zu Entscheidungen, die Frauen betreffen
  • Beratung der Beschäftigten zu unterscheidlichen Themen
  • Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte initiieren und anbieten

Außerhalb der Stadtverwaltung:

  • Beratung und Weitervermittlung der Völklinger Bürgerinnen und Bürger zu spezialisierten Beratungsstellen zu unterschiedlichen Themen
  • Zu frauenrelevanten Themen durch Veranstaltungen und Publikationen informieren
  • Vernetzung der Interessen von Frauen in der Stadt, um gemeinsam das gesellschaftliche Ziel der Chancengleichheit zu erreichen

Dienststelle: Neues Rathaus, Rathausplatz, Zimmer 4.18

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung: 06898/13-2100

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen hatten die Kommunalen Frauenbeauftragten der Stadt Püttlingen und der Stadt Völklingen am 26. November 2023 ins Thalia Kino Bous eingeladen. Gezeigt wurde der Film „Der Feind in meinem Bett“, als Vorfilm lief der Kurzfilm „MICH kriegst du nicht K.O.“ der im Rahmen der K.O.-Tropfen-Kampagne in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und der LAG Kommunale Frauenbeauftrage gedreht worden war und auf die unsichtbare Gefahr durch sogenannte K.O.-Tropfen aufmerksam macht.

Die Veranstaltung war mit 85 Personen – Frauen wie Männern - fast ausgebucht. Im Vorfeld hatten die Kommunalen Frauenbeauftragten aus Püttlingen und Völklingen die Teilnehmenden über die Zahlen der Statistik des Bundeskriminalamtes betreffend der Gewaltopfer und über die Belegung der Frauenhäuser informiert. Ebenfalls besprochen wurde das Manifest „WirALLE gegen Gewalt an Frauen“, welches die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauenbeauftragten im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Frauenrat Saarland unterzeichnet hatte.


Alles neu im Minijob? Nein. Es ändert sich im Wesentlichen nur die Verdienstgrenze: Statt 450 Euro gelten jetzt 520 Euro als Minijob.

„Brutto für Netto“ hört sich für viele Menschen besonders attraktiv an. Wer zahlt schon gerne Steuern und Sozialabgaben? Deshalb sind Minijobs bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr beliebt. Doch bedenken Sie: In vielen Fällen ist ein Minijob nicht empfehlenswert, besonders, wenn Sie keine anderen eigenen Einkünfte haben. Altersarmut ist vorprogrammiert, wenn Sie über einen längeren Zeitraum nur einen Minijob ausüben. Für 10 Jahre Arbeit im Minijob bei 520 EUR erhalten Sie kaum mehr als 45 EUR Rente im Monat. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und auch Kinderkrankengeld bekommen Sie nicht für Ihren Minijob. Für Studierende, Rentnerinnen und Rentner kann der Minijob aber durchaus sinnvoll sein.

In ganz Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 12,00 EUR. Ausdrücklich müssen die 12,00 EUR auch den Beschäftigten im Minijob gezahlt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Übrigens: Unternehmen tragen für einen Minijob in der Regel eine höhere Abgabenlast, als für einen „normalen“ Arbeitsplatz. Kostenersparnisse haben manche Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber nur dadurch, dass sie Ihnen Leistungen wie z. B. bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht gewähren, also gegen Gesetze verstoßen. Minijobs erscheinen zunächst unkompliziert, doch es gibt viele Regelungen, die beachtet werden müssen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich beraten. Im Anhang dieser Broschüre finden Sie viele nützliche Adressen.


Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht eine attraktive Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher! Nähere Infos im Flyer.


Die Staatssekretärin für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Bettina Altesleben, und die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Kommunale Frauenbeauftragte haben heute anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen (25. November) die breit angelegte Öffentlichkeitskampagne „Mich kriegst du nicht K.O.! – Gemeinsam stark gegen K.O.-Tropfen!“ vorgestellt.

Kern der Kampagne sind eine landesweit wahrnehmbare Buswerbung und der Einsatz mobiler Aktionsteams, die in den kommenden Wochen in Diskotheken, Clubs und auf Weihnachtsmärkten unterwegs sein werden. Ergänzt wird die Kampagne durch Flyer und Plakate in Behörden und Schulen. Citylights machen im öffentlichen Raum auf das Thema K.O.-Tropfen aufmerksam. 

Den Startschuss für die Kampagne gab heute Sozialstaatssekretärin Bettina Altesleben bei einem Pressetermin zusammen mit Margret Schmidt, Frauenbeauftragte der Gemeinde Püttlingen und Annette Pirrong, Frauenbeauftragte der Stadt Neunkirchen sowie dem Geschäftsführer der Saarbrücker Stadtwerke, Peter Edlinger.

Staatssekretärin Altesleben: „Mit dieser Kampagne wollen wir sensibilisieren, aufklären und aktiven Schutz durch Präventionsmaßnahmen anregen, weil wir wissen: Je informierter man ist, desto besser kann man sich und andere schützen. Ob in der Partyszene von Clubs und Diskotheken oder im privaten und beruflichen Umfeld, K.O.-Tropfen stellen eine unsichtbare Gefahr dar. Sie machen manipulierbar und wehrlos. Nicht selten werden K.O.-Tropfen gezielt eingesetzt, um Sexualstraftaten zu begehen. Vor allem Mädchen und junge Frauen werden Opfer sexueller Gewalt, nachdem ihnen unbemerkt K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Ein Problem dabei ist, dass viele Opfer unsicher sind, was wirklich passiert ist und sich daher scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir wollen Betroffene durch die Kampagne ermutigen, sich Hilfe zu holen und vertrauliche medizinischen Soforthilfe in Anspruch zu nehmen, die wir im Saarland seit 2014 mit der vertraulichen Spurensicherung nach sexueller Gewalt anbieten. Dafür halten wir im Saarland flächendeckend in Kliniken und Facharztpraxen entsprechende Angebote vor“.

„Nach dem Wegfall der Corona-Beschränkungen sind Clubs und Discos wieder geöffnet, Veranstaltungen - wie z.B. Festivals und Weihnachtmärkte – finden landesweit wieder statt. Junge Menschen können endlich wieder oder zum ersten Mal in diesem Rahmen ausgehen. Und sie kommen zum ersten Mal mit der Gefahr von K.O.-Tropfen in Berührung Wir möchten viele Menschen sensibilisieren, damit sie gegebenenfalls als Betroffene, aber auch als Begleit- oder Vertrauensperson richtig reagieren können,“ so die Frauenbeauftragte der Stadt Neunkirchen, Annette Pirrong.

„Wenn der Verdacht auf KO-Tropfen besteht, ist schnelle ärztliche Hilfe wichtig, um gesundheitliche Komplikationen abzuwenden. Wir möchten mit der Kampagne nicht nur junge Menschen erreichen und aufmerksam machen, sondern auch Eltern, Verwandte, Lehrer*innen – eigentlich alle, damit es zu keinen kriminellen Handlungen durch K.O.-Tropfen mehr kommen wird,“ so Margret Schmidt, die Frauenbeauftragte von Püttlingen. 

 

Hintergrund

K.O.-Tropfen, Abkürzung für Knockout-Tropfen, sind Medikamente, die eine narkotisierende Wirkung haben. Gefährlich an den Mitteln ist vor allem, dass man sie in Mischgetränken kaum schmecken oder riechen kann. K.O.-Tropfen machen manipulierbar und wehrlos. Speziell mit Alkohol gemischt wirken die Tropfen schnell, das Opfer wirkt betrunken und ist willenlos. Nach Erwachen können sich die meisten Opfer aufgrund von retrograden Amnesien (Gedächtnislücken) nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern. Oft fehlt ihnen die Erinnerung an einige Stunden.

Wenn der Verdacht besteht, dass man selbst oder eine andere Person Opfer von K.O.-Tropfen geworden ist, sollten Betroffene so rasch wie möglich in einem Krankenhaus eine Probenahme von Blut und Urin und die damit in Zusammenhang stehende Dokumentation vornehmen lassen. Auch wenn sich jemand (noch) nicht zu einer Anzeige entschieden hat, ist es wichtig, für ein mögliches Strafverfahren, Proben, Befunde und Fotos von Verletzungen vertraulich sichern zu lassen.

Das Angebot einer vertraulichen Spurensicherung ist für Betroffene kostenlos und kann im Saarland sowohl in ausgewählten Kliniken wie auch in niedergelassenen Praxen wahrgenommen werden. Auf der Seite www.spuren-sichern.de sowie unter der Telefonnummer (0681) 844 944 erfahren Betroffene rund um die Uhr, wo das vertrauliche Hilfeangebot in Anspruch genommen werden kann. Betroffene haben hier außerdem die Möglichkeit, sich über das Verfahren und die Kontaktdaten von Beratungsstellen in Wohnortnähe zu informieren.

Die Kampagne „Mich kriegst du nicht K.O.! – Gemeinsam stark gegen K.O.-Tropfen!“ wurde konzipiert von der Landesarbeitsgemeinschaft Kommunale Frauenbeauftragte in Zusammenarbeit mit den spezialisierten Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt Nele, Phönix, Frauennotruf sowie dem Weißen Ring.

Hilfe- und Beratungsangebote für Frauen sowie Kinder und Jugendliche bei häuslicher und/oder sexueller Gewalt

 

Frauennotruf Saarland

Tel. (0681-36767)

Mail: notrufgruppe-sb(at)t-online.de

www.frauennotruf-saarland.de

 

Bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Tel. (0800) 116016

www.hilfetelefon.de

 

Polizei Notruf 110

 

Nele - Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen

Tel. (0681) 32043

Mail: nele-sb(at)t-online.de

www.nele-saarland.de

 

PHOENIX - Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen

Tel. (0681) 7619685

Mail: phoenix(at)lvsaarland.awo.org

 

Beratungs - und Interventionsstelle für Opfer von häuslicher Gewalt

Mail: interventionsstelle(at)skf-saarbruecken.de

www.skf-saarbruecken.de

Tel. (0681) 3799610

 

Weißer Ring LV

Tel. (0681) 67319

Mail: Saarland(at)weisser-ring.de

 

SOS-KINDERSCHUTZ und Beratung Saar

Tel. (0681) 9365275

Mail: kd-saarbruecken(at)sos-kinderdorf.de

ALDONA e.V. - Beratungsstelle für Migrantinnen

Mail: Aldona-ev(at)t-online.de

www.aldona-ev.de

Tel. (0681) 373631

 

Beratung Interkulturell- Beratung von Frauen für Frauen

Tel. (0681) 373535 oder (0681) 40 14 76 50

Mail: info(at)beratung-interkulturell.com

www.beratung-interkulturell.com


Krisentelefon und Beratung bei (drohender) Zwangsverheiratung

0 800 – 16 11 111 (kostenlos); Online-Beratung: http://www.zwangsheirat-saarland.de/


„Hört auf euer Herz, es gehört euch!“ - Mit diesem Clip klärt TERRE DES FEMMES über das Thema Zwangsverheiratung auf und zeigt, wie Betroffene sich Hilfe holen können. Dabei kommt der 90-sekündige Clip fast ganz ohne Sprache aus, das kleine Herz zeigt auch ohne viele Worte den Weg. Der Clip soll die Zielgruppe der 14-21-Jährigen aufrütteln und für das Thema Frühehen und Zwangsverheiratung sensibilisieren.​

Wir möchten Sie herzlich bitten, diesen Clip über Ihre (sozialen) Netzwerke zu verbreiten und gerne auch auf ihre Homepage zu stellen.

Den Clip finden Sie hier​

Nach wie vor werden in Deutschland insbesondere Jugendliche und junge Volljährige gegen ihren Willen verheiratet. Dennoch wissen viele nicht, wie sie sich schützen, wen sie um Hilfe bitten können und was ihre Rechte sind.

Der neu entwickelte Clip soll sich in kurzer Zeit über die Sozialen Medien weit verbreiten und den Betroffenen zeigen: „Du bist nicht allein, hol Dir Hilfe“.

Um die Zielgruppe der Eltern zum Thema Zwangsverheiratung zu erreichen, wurde außerdem die Broschüre „Starke Familien haben starke Töchter“ in 8 Sprachen entwickelt. Diese kann hier kostenfrei bestellt oder runtergeladen werden.

Berliner Schulen können sich außerdem für das Schultheaterprojekt „Mein Herz gehört mir! – Gegen Zwangsverheiratung und Frühehen“ für die letzten freien Termine anmelden.​

Spezialisierte Beratungsstellen finden Sie bundesweit auf: www.zwangsheirat.de

Mein Herz gehört mir!" ist ein 3-jähriges Schultheaterprojekt gegen Zwangsverheiratung und Frühehen, welches von Aktion Mensch finanziert wird.

Viele Frauen möchten sich nach ihrer Familienphase beruflich neu orientieren oder streben einen Berufsabschluss an. In manchen Fällen ist dies aber, beispielsweise durch eingeschränkte Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder, nur bedingt möglich. Genau hier setzt die modulare Umschulungsvorbereitung für Frauen der TÜV NORD Bildung gGmbH an, die sich ausdrücklich auch an Frauen mit Migrationshintergrund wendet und in Teilzeit absolviert wird.

Flyer der TÜV NORD Bildung gGmbH mit allen weiteren Informationen

Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

Frauenbüro Regionalverband Saarbrücken (mit wichtigen Telefonnummern für Hilfesuchende)
https://www.regionalverband-saarbruecken.de/frauenbuero/

Informationsvideo zum Familienrat Regionalverband Saarbrücken
https://www.youtube.com/watch?v=FpICX790qA0

Der Frauenrat Saarland e. V. gibt eine Übersicht über Kontakte, die Frauen in Not beratend zur Seite stehen:

Häusliche Gewalt - Hilfe auf einen Blick
Häusliche Gewalt - Hilfe auf einen Blick (arabisch)

Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt:

Erst- und Krisenberatungsstelle für erwachsene Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking
Telefon: +49 (0) 681 379961-0
E-Mail:
URL: www.skf-saarbruecken.de

Frauenhäuser:
Schutz, Unterkunft, Beratung und Unterstützung für Frauen und ihre Kinder

Frauenhaus Saarbrücken:
Telefon: +49 (0) 681 991800
E-Mail:  

Frauenhaus Saarlouis:
Telefon: +49 (0) 6831 2200
E-Mail:

Frauenhaus Neunkirchen:
Telefon: +49 (0) 6821 92250
E-Mail:

Frauennotruf Saarland:
Beratung und begelitende Unterstützung für vergewaltigte und misshandelte Frauen

Telefon: +49 (0) 681 36767
E-Mail:
URL: www.frauennotruf-saarland.de

ALDONA e.V.
Beratungsstelle für Migrantinnen; Beratungsstelle für Prostituierte 
Beratung, Begleitung und Betreuung für Betroffene von Gewalt

Telefon: +49 (0) 681 373631
E-Mail: aldona-ev@t-online.de
URL: www.aldona-ev.de

Beratung Interkulturell/Beratung von Frauen für Frauen
Beratung für betroffene Frauen mit und ohne Migrationshintergrund

Telefon: +49 (0) 681 373535
E-Mail: info@beratung-interkulturell.com
URL: www.beratung-interkulturell.com

Beratungsstelle Nele
Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen bis 21 Jahre

Telefon: +49 (0) 681 32043
E-Mail: nele-sb@t-online.de
URL: www.nele-saarland.de

Elisabeth-Zillken-Haus
Unterstützung und Wohnmöglichkeit für in Not geratene Frauen, Mädchen und deren Kinder (24h erreichbar)

Telefon: +49 (0) 681 910270
E-Mail:

Hilfetelefon: Gewalt gegen Frauen
Bundesweites Beratungsangebot (24h erreichbar, mehrsprachig)

Telefon: 08000 116016
URL: www.hilfetelefon.de