Die Stadt Völklingen führt aktuell ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel durch, eine interessierte und motivierte ehrenamtliche sachverständige Vertretung für Kinder und Jugendliche zu finden.
Die Person soll unter anderem als Ansprechperson für Kinder und Jugendliche und deren Anliegen fungieren. Sie arbeitet als Interessenvertretung und bringt die Anliegen der Kinder und Jugendlichen bei den zuständigen Stellen ein. Zudem arbeitet sie mit der Stadtverwaltung sowie den Vereinen und Institutionen zusammen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen.
Das Einbringen von Kinder- und Jugendinteressen in die Fachausschüsse des Stadtrates sowie die Einflussnahme auf städtische Planungsvorhaben aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen bilden dabei den Kern der Tätigkeit.
Die sachverständige Vertretung für Kinder und Jugendliche soll selbstbewusst und kommunikativ agieren und benötigt für die Wahrnehmung der Aufgaben eine hohe soziale Kompetenz.
Sie muss Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie im Umgang mit jungen Menschen nachweisen.
Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates bis 2029.
Bei Interesse an der Tätigkeit als sachverständige Vertretung für Kinder und Jugendliche in Völklingen, bitten wir um Zusendung Ihrer schriftlichen Interessenbekundung mit tabellarischem Lebenslauf und einer kurzen Darstellung der Beweggründe und Ziele bis zum 31.01.2025 bevorzugt per E-Mail an die Stadt Völklingen fd26(at)voelklingen.de oder sekretariat-ob(at)voelklingen.de.
Alle Informationen zu Voraussetzungen, Aufgaben, Rechten und Pflichten der sachverständigen Vertretung können in den Richtlinien, die im Internet unter www.voelklingen.de/gesundheit-soziales/sachverstaendige-vertretung-fuer-kinder-und-jugendliche veröffentlicht sind, eingesehen werden.