Melderegisterauskünfte

Ob Suche nach einer ehemaligen Schulfreundin oder einem ehemaligen Schulfreund, Überprüfen einer Kundenliste oder Aufspüren eines säumigen Schuldners – es gibt viele Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nur mit einer Melderegisterauskunft weiterkommen. Diese Auskunft mussten sie früher schriftlich bei der Meldebehörde beantragen. In Völklingen geht das jetzt schneller und einfacher – mit einer Anfrage via Internet sind die Auskünfte, die bislang von den Meldebehörden nach den melderechtlichen Vorschriften schriftlich erteilt werden durften, nunmehr unter den ansonsten gleichen gesetzlichen Voraussetzungen online abrufbar.
Nach Eingabe von Vor- und Familiennamen sowie zwei weiteren Merkmalen, mit denen sich die gesuchte Person eindeutig identifizieren lässt, erhält die anfragende Person umgehend eine so genannte einfache Melderegisterauskunft. Diese einfache Form enthält – wie bisher - ausschließlich Angaben zu Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift. Ist eine Person umgezogen, setzt das System die Anfrage auf Wunsch der antragstellenden Person automatisch im Melderegister der Zuzugsgemeinde fort. Die auch bisher schon mögliche Sammelauskunft über mehrere Personen für Unternehmen kann künftig ebenfalls elektronisch abgefragt werden. Die Auskunft steht Tag und Nacht zur Verfügung.

Der neue Service ist hier zu erreichen: Melderegisterauskunft