Inhalte überspringen und zu weiteren Informationen und verwandten Themen springen
1.) Einleitung
Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die ‘Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (‘EU-Umgebungslärmrichtlinie’) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein ‘gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. Die Strategischen Lärmkarten geben zum einen einen Überblick über die räumliche Verteilung der Lärmbelastung (sog. Isophonenkarten), zum anderen wird die Betroffenheit der Bevölkerung in den verschiedenen Lärmpegelbereichen ermittelt.
In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen lassen zu können. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor:
In einer ersten Stufe waren bis zum 30. Juni 2007 Strategische Lärmkarten für Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen (das sind Verkehrsflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen - Starts oder Landungen - pro Jahr, wobei ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen sind) zu erstellen. Bis zum 18. Juli 2008 müssen, von diesen Karten ausgehend, Aktionspläne ausgearbeitet werden.
In einer zweiten Stufe sind bis zum 30. Juni 2012 und danach alle 5 Jahre Strategische Lärmkarten zu erstellen für Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen. Bis zum 18. Juli 2013 und danach alle 5 Jahre müssen Aktionspläne für diese Gebiete ausgearbeitet werden.
2.) Lärmaktionsplanung Mittelstadt Völklingen
2.1) Einleitung
Die Aktionsplanung für die Stadt Völklingen wird in Zusammenarbeit mit dem Umweltcampus Birkenfeld und dem Ministerium für Umwelt des Saarlandes im Rahmen eines Pilotprojekts durchgeführt. Die dabei gewonnenen Erfahrungen fließen unmittelbar in einen dynamischen Leitfaden ein, der prozessbegleitend fortgeschrieben und allen Kommunen des Saarlandes zur Verfügung gestellt wird.
2.2) Betroffene Straßenabschnitte
Zur Aufhebung von mit der landesweit einheitlichen Lärmkartierung verbundenen Pauschalisierungen wurden Ortsbegehungen durchgeführt, in deren Rahmen die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, Lage und Höhe von Brücken und Lärmschutzwänden, die Höhe und die vorherrschende Nutzung von Gebäuden konkretisiert bzw. aufgenommen wurden. Ferner wurden, bei der Vermutung auf Unstimmigkeiten, die Einwohnerzahlen überprüft und ggf. korrigiert.
Im Rahmen der damit notwendig werdenden Überarbeitung der Strategischen Lärmkarten wurden diese auf die Bundesverkehrszählung 2005 (BVZ 2005), mit der Hochrechung auf 2008 bezogen.
Die Gemeinde Völklingen ist ferner von einer Haupteisenbahnstrecke (Saarlouis-Saarbrücken) betroffen. Die Strategische Lärmkartierung hierfür wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA), die Aktionsplanung durch die Stadt Völklingen Durchgeführt.
Betroffene Straßenabschnitte:
1. | A 620 | 6.100 m | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. | B51 (Südtangente) | 1.340 m | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. | B 51 (Luisenthal) | 3.870 m | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. | L 136 (Karolinger Straße) | 750 m | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. | L 165 (Ludweiler Straße) | 2.420 m |
2.3) Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung
Beim Erstellen des Maßnahmenkatalogs unterscheidet man zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen bzw. Handlungsbedarf.
Ein kurzfristiger Handlungsbedarf liegt vor, wenn die Grenzwerte der Lärmsanierung überschritten werden.
Diese Grenzwerte für Lärmsanierung betragen für den Lärmindikator LDEN 73 dB(A) und für den LNight 65 dB(A).
Für den mittelfristigen Handlungsbedarf betragen die Grenzwerte für LDEN ³ 65 dB(A) und für LNight ³ 55 dB(A), für langfristigen Handlungsbedarf für LDEN ³ 60 dB(A) und für LNight ³ 50 dB(A).
3.) Weiteres Vorgehen
Die Mindestanforderungen an die Aktionsplanung (siehe auch Anhang V der Richtlinie 2002/47/EG) und das BimSchG (§ 47d) schreiben eine Öffentlichkeitsbeteiligung und die Protokollierung der öffentlichen Anhörung vor.
Hierzu wird eine 2-stufige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen:
In der ersten Stufe ist eine Bürgerversammlung (am 07.04. 16:00 Uhr Luisenthal und 18:00 Uhr in Wehrden) vorgesehen, in der u.a. die Frau Prof. Dr. Giering einen Vortrag halten wird.
In der zweiten Stufe werden alle Maßnahmen zur Lärmminderung 4 Wochen lang, für die Öffentlichkeit zugänglich, im Rathaus ausgelegt.
Anschließend können 2 Wochen lang von den Bürgern Vorschläge und Anregungen abgegeben werden.
Aktionsplan Lärm - Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 47d, des Bundesimissionsschutzgesetzes, wird eine Mitwirkung der Öffentlichkeit gefordert: „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und Effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen“.
Eine Auslegung zur Information der Bürger im Rathaus, 5. OG, Fachdienst 48 – Straßen- Brücken- und Kanalbau, erfolgt für die Dauer eines Monats (21.04.-16.05). Fragen können Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 – 18:00 Uhr bei den Herren Baldauf und Fichter im Zimmer 5.09a gestellt werden.
Zur Abgabe einer Stellungnahme nach Ablauf der Auslegung werden weitere 2 Wochen (19.05.-30.05., in der o.g. Zeit wiederum bei den Herren Baldauf und Fichter) eingeräumt.