Stadt Völklingen

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Geplante EU-Arbeitszeitrichtlinie: Lorig sieht Einsatzfähigkeit der Feuerwehren gefährdet

02.05.2012  

Nr. 36/2012

Im Hinblick auf die in der EU beratene Arbeitszeitrichtlinie gibt es Befürchtungen, dass von einer solchen Regelung auch ehrenamtliche Tätigkeiten betroffen sein könnten: Eine gesetzliche Einbeziehung des ehrenamtlichen Engagements in eine maximale Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde nach Ansicht von Oberbürgermeister Klaus Lorig zum Beispiel die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland (mit 1.036.000 Aktiven) einschränken und ihren Fortbestand gefährden.
Die europäische arbeitsschutzrechtliche Rahmenrichtlinie 89/391/EWG wird in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz umgesetzt. Dieses gilt für alle beschäftigten Arbeitnehmer. Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitnehmer als "Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten". Unter diesem Begriff fallen ehrenamtliche Mitarbeiter einer Freiwilligen Feuerwehr nicht, da sie nicht aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages tätig werden.
Den ehrenamtlich Tätigen fehle es, so der Völklinger Oberbürgermeister, an den klassischen Arbeitnehmereigenschaften, die aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie sind. Darüber hinaus bestehe gegenüber dem klassischen Arbeitnehmer ein wesentlich geringeres Schutzbedürfnis, da ehrenamtlich Tätige ihr Engagement in der Regel jederzeit ohne negative wirtschaftliche Konsequenzen beenden können. Ihre Tätigkeit sei daher unter arbeitszeitrechtlichen Gesichtspunkten wie ein reines privates Freizeitverhalten und nicht wie abhängige Beschäftigung zu bewerten.
"Wird die erweiterte EU-Arbeitszeitrichtlinie Gesetz, passen die Stunden bei der Feuerwehr nicht mehr in die erlaubten 48 Wochenstunden Arbeitszeit - in die das Ehrenamt dann integriert werden muss. Denn gesetzt den Fall, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr arbeitet 40 Stunden die Woche in seinem Beruf, so bleiben ihm noch acht Stunden fürs Engagement nebenher. Dies ist eindeutig zu wenig. Die Höchstgrenze würde von Mitgliedern der Feuerwehr regelmäßig überschritten", sagt der Verwaltungschef.
Derzeit zeigten viele Arbeitgeber gegenüber ihren ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern großes Verständnis. Etwa, wenn sie plötzlich zu einem Einsatz gerufen würden. Doch spätestens wenn sich Ehrenamtliche ihre Dienste auf die Arbeitszeit anrechnen lassen müssten, würde dieses Verständnis sicher nicht mehr vorhanden sein.
Lorig: "Wird die neue Richtlinie spruchreif, müssten Feuerwehrleute eine Ruhepause von elf Stunden zwischen Job und Einsatz und umgekehrt einhalten. Dies wäre das Ende des Ehrenamtes in der Feuerwehr. Gibt es doch heute schon den Trend weg vom Ehrenamt. Dies hätte zur Folge, dass die Kommunen Berufsfeuerwehren aufbauen müssten."
Bereits im Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Völklingen von 2008 ist durch den Gutachter ermittelt worden, dass Völklingen jährlich mindestens rund zwei Millionen Euro für Personalkosten (ca. 40 Stellen) aufwänden müsste, wenn eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten wäre. Hinzu kämen noch nicht unerheblich Kosten für die notwendige bauliche Infrastruktur. Trotz einer Berufsfeuerwehr müsste auch weiterhin für größere Einsätze und zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Hilfsfristen eine Freiwillige Feuerwehr unterhalten werden. Dies würde sicherlich den kommunalen Etat sprengen.
Darüber hinaus würden auch viele andere Bereiche wie etwa Rettungsdienste, Sport, Kultur und Umweltschutz durch ein zu enges juristisches EU-Korsett für ehrenamtliches Engagement in Mitleidenschaft gezogen.
Der Völklinger Wehrführer Herbert Broy erklärte zu der Problematik: "Die freiwilligen Feuerwehrleute der Stadt Völklingen lassen sich nicht vorschreiben, wann und wie sie ihre Freizeit gestalten."