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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11.09.2012 die „Richtlinien der Stadt Völklingen zur Förderung der Windelentsorgung“ erlassen.
Der Zuschuss wurde erstmals für das Jahr 2012 gewährt.
Ziel des Windelzuschusses ist die Entlastung von Familien bei Kosten der Windelentsorgung. Gefördert werden Privathaushalte mit Kleinkindern die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Menschen die an dauerhafter Inkontinenz leiden. Der jährliche Zuschuss beträgt maximal 25,00 € pro Kind bzw. maximal 50,00 € pro inkontinente Person.
Der Förderbetrag für Kinder wird ab dem 1. Kind unter 3 Jahren gewährt. Die maximale Förderung beträgt 75,00 € pro Kind in 3 Jahren. Liegen die dem Antragsteller entstandenen tatsächlichen jährlichen Mehrkosten unterhalb des Förderbetrages, so sind ihm lediglich die Mehrkosten zu erstatten.
Voraussetzung zur Antragstellung bei Babywindeln:
Voraussetzung zur Antragstellung bei Inkontinenz:
dass die Personen, für die die Zuwendung beantragt wird, in der Stadt Völklingen wohnen und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
dass durch eine ärztliche Bescheinigung (Attest) die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, nachgewiesen ist.
Für Pflegeeinrichtungen und Altenheime wird die Förderung nicht gewährt. Personen, die in Pflegeheimen oder ähnliche Einrichtungen wohnen, sind ebenfalls von der Zuwendung ausgeschlossen.
Antragsverfahren:
Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag mittels eines entsprechenden Vordrucks gewährt.
Der Antrag für eine Zuwendung zu den Entsorgungskosten von Babywindeln ist jährlich neu zu stellen und endet mit der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Für jedes Kind ist ein getrennter Antrag zu stellen.
Der Antrag für eine Zuwendung zu den Entsorgungskosten von Windeln bei Inkontinenz ist jährlich neu zu stellen.