Die Stadt Völklingen betreibt eine Schwimmsteganlage für Sportboote von Saarkilometer 75,200 bis 75,300, rechtes Ufer.
Nutzungsbedingungen (Auszug):
- Das Liegen von Sportbooten ist nur in einer Fahrzeugbreite zulässig.
- Die Anlegezeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Stunden.
- Für das Anlegen fällt kein Benutzungsentgelt an.
- Strom- und Wasserversorgungssäulen mit Münzeinwurf stehen zur Verfügung.
- Das Entladen von Müll ist gänzlich untersagt.
- Zum Verlassen des Stegs ist unter der dort angegebenen Telefonnummer der Zahlencode für die Torschließanlage zu erfragen.