Stadt Völklingen

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Schwimmsteg Völklingen

Die Stadt Völklingen betreibt eine Schwimmsteganlage für Sportboote von Saarkilometer 75,200 bis 75,300, rechtes Ufer.

 

Nutzungsbedingungen (Auszug):

  • Das Liegen von Sportbooten ist nur in einer Fahrzeugbreite zulässig.
  • Die Anlegezeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Stunden.
  • Für das Anlegen fällt kein Benutzungsentgelt an.
  • Strom- und Wasserversorgungssäulen mit Münzeinwurf stehen zur Verfügung.
  • Das Entladen von Müll ist gänzlich untersagt.
  • Zum Verlassen des Stegs ist unter der dort angegebenen Telefonnummer der Zahlencode für die Torschließanlage zu erfragen.

 

 

 


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