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Die Stadt Völklingen gewährt bei einer Existenzgründung oder der Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Völklingen einen Investitionszuschuss von 20% der förderfähigen Kosten. In besonderen Fällen kann dieser Zuschuss auch von bestehenden Unternehmen beantragt werden, wenn eine grundlegende Modernisierung des Betriebes vorgenommen wird und dadurch Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Höchstfördersumme beträgt 10.000 EUR. Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Dem schriftlichen Antrag soll ein Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung vorausgehen. Ein Termin kann telefonisch (Telefon 06898/13-2004) oder per
E-Mail vereinbart werden.

Hier finden Sie Informationen zum Fassadensaierungsprogramm für die Völklinger Innenstadt.

Hier finden Sie Informationen zum Fassadenprogramm der GWIS Völklingen mbH